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BSG, 01.10.1964 - 11/1 RA 127/62 |
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- BSG, 23.08.1956 - 3 RJ 293/55
Auszug aus BSG, 01.10.1964 - 1 RA 127/62
weit BSG 3, 209, 215; 7, 292 mit weiteren Hinweisen; ferner Urteil des BSG 4 HJ 355/60 vom 9° August 1962). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1962 - 1 A 142/61
Auszug aus BSG, 01.10.1964 - 1 RA 127/62
Das Vorverfahreh ist auch nicht deshalb entbehrlich, weil die beklagte Verwaltung im Prozeß an der angefochtenen Entscheidung festgehalten hat (vgl° auch Urteil des BSG vom 18; Februar 1964, DVBl 1964, 489 : SozRNr. 11 zu ' 5 79 SGG)° Das Vorverfahren-kann zwar noch während des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden; der Widerspruch ist in der Klage enthalten (…vgl° Urteil des BSG vom 18. Februar 1964 aaO), Im vorliegenden Fall hat sich jedoch das LSG nicht veranlaßt sehen müssen, den Beteiligten vor der Entscheidung noch Gelegenheit zu geben, das Vorverfahren zu Ende zu führen, um den Widerspruehsbescheid in ; die Klage "mit einbeziehen zu können", weil sich die Beklagte ausdrücklich geweigert hat, einen Widerspruchsbescheid "herbeizuführen" (vgl"'auch Urt" des BSG vom Februär 1960 330).